Für sehr vieles, was man auf dem eigenen Grundstück bauen möchte, gibt es in Deutschland klare Regeln und Vorschriften.
Aber wie verhält es sich für bei einem Spielturm oder einen Stelzenhaus für Kinder? Müssen hier auch Vorschriften oder Einschränkungen beachtet werden?
Ist ein Spielturm oder ein Stelzenhaus für Kinder genehmigungspflichtig?
Ob etwas baugenehmigungspflichtig ist oder nicht regelt die jeweilige Landesbauordnung, die örtliche Kommune sowei die Bauvorschriften im jeweiligen Baubauungsplan.
In jedem Fall ist ein Spielturm oder ein Stelzenhaus für Kinder kein Aufenthaltsraum im Sinne der Bauordnung. Auch ist ein Spielhaus nicht für Erwachsene gedacht, sondern als Spielgerät für die Kinder. Jedoch kann ein Spielturm als sogenannte Nebenanlage gewertet werden. Nebenanlagen werden im Regelfall im Bebauungsplan des Baugebietes näher behandelt.
So ist es möglich, dass der Spielturm eventuell nicht an jeder Stelle des Grundstücks aufgestellt werden darf. Ferner ist es auch möglich, dass das Stelzenhaus einen gewissen Abstand (oftmals 3 m) zur Grundstücksgrenze einhalten muss.
Aus unserer Erfahrung ist es sehr empfehlenswert vorab mit dem Nachbarn, zu dessen Grundstücksgrenze der Spielturm aufgestellt werden soll, ganz offen über das Vorhaben zu sprechen. In einem solchen Gespräch wird im Normalfall das Glück von spielenden Kindern sehr hoch bewertet gewertet. Das es hierbei im Spieleifer auch mal etwas lauter zugehen kann, wird dann im Nachhinein auch nicht als Ärgernis empfunden. Wir wissen alle, wie schnell die Kinder groß werden und denken dann gerne an die Zeit zurück, als die Kinder mit Freude im Sandkasten gespielt oder auf der Schaukel geschaukelt haben.
Neben den rein baurechtlichen und nachbarschaftsrechtlichen Überlegungen sollte zugleich auf einen sicheren und geschützten Platz für den Spielturm geachtet werden. Innerhalb des Sicherheitsbereichs des Spielturms und der Schaukel von 2 m ringsum sollte kein Zaun, keine Bodenschwellen oder Randsteine liegen.
So können sich die Kinder unbeschwert über ihren Spielturm freuen, rutschen, schaukeln und ihre Fantasie voll entfalten.